Die Anforderungen an Lärmberechnungen steigen ständig an - mit Einführung von SonRoad18 kann beispielsweise beim Strassenlärm seit Anfang
Juli 2023 nicht mehr mit einfachen Handrechnungen gearbeitet werden. Ersetzt werden diese durch aufwändige Simulationen unter Zuhilfenahme von Gebäudeformen, Geländeverläufen, Bewuchs und vielem
mehr. Diese Berechnungen können sehr rechenintensiv sein und benötigen eine spezielle Software.
Unsere Leistungen für Sie:
Das IABP arbeitet in diesem Fachgebiet mit externen Partnern zusammen. Im
Rahmen des Baubewilligungsverfahrens müssen bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten die Vorgaben der Lärmschutzverordnung eingehalten werden. Die Rechtsprechung hat dem Thema Lärm in der
jüngeren Vergangenheit einen sehr hohen Stellenwert beigemessen - so hoch, dass ArchitektInnen und Bauherrschaften oftmals nicht mehr wissen, wie noch gesetzeskonform gebaut werden
kann.
Wir beraten Bauherrschaften, um die optimalen Lösungsansätze aufzuzeigen.
Kontaktieren Sie uns unter:
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